Guter Rat muss nicht immer teuer sein!
Im Rahmen der Beratungshilfe stehen Ihnen folgende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Uelzener Anwaltschaft e.V. zur Seite.
Wer sich eine gute Rechtsberatung bei einem geeigneten Anwalt nicht leisten kann, darf trotzdem auf die Unterstützung der Uelzener Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zählen. Alles, was Sie brauchen, ist ein Berechtigungsschein, den Sie gegen Nachweis der Bedürftigkeit dienstags und donnerstags von 9 bis 11 Uhr beim Amtsgericht Uelzen (Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen) erhalten.
Anschließend wenden Sie sich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Berechtigungsschein an einen der folgenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Berufen Sie sich gern auf den Verein Uelzener Anwaltschaft e.V.:
Rechtsanwälte der freiwillige Beratungshilfe des Vereins Uelzener Anwaltschaft e.V.
Diese Datenbank enthält ausschließlich Namen und Daten von Kolleginnen und Kolleginnen im Verein Uelzener Anwaltschaft e.V., die einer Veröffentlichung schriftlich zugestimmt haben. Der Verein Uelzener Anwaltschaft e.V. übernimmt Gewähr weder für den Inhalt noch für die Vollständigkeit der Daten. Änderungen und Ergänzungen sind bitte bei RA Dr. Jochen Springer schrftilich oder per E-Mail einzureichen.
Teilnahmebedingungen
Sie müssen im Sinne des Beratungshilfegesetzes (BerHG) bedürftig sein. Alles, was Sie brauchen, ist ein Berechtigungsschein, den Sie gegen Nachweis Ihrer Bedürftigkeit dienstags und donnerstags von 9 bis 11 Uhr beim Amtsgericht Uelzen (Fritz-Röver-Straße 5, 29525 Uelzen) erhalten. Diese ist nach § 115 Abs. 2 ZPO gegeben, wenn Ihr einzusetzendes Monatseinkommen 15 Euro nicht übersteigt. Personen, die Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, erfüllen regelmäßig diese Voraussetzungen. Als Nachweis für die Bedürftigkeit reicht daher die Vorlage des entsprechenden Bescheides.
Wenn Sie Beratung aus diesem Angebot in Anspruch nehmen, ohne berechtigt zu sein, müssen Sie die dabei anfallenden Kosten ggf. nach Aufwand allein bezahlen.
Die teilnehmenden Rechtsanwälte möchten ausschließlich in ihrem angegebenen Fachgebiet beraten. Jeder Berater darf von Ihnen einen eigenen Kostenanteil von 15 Euro inkl. USt verlangen. Alle Angaben ohne Gewähr. Haftung für den Verein Uelzener Anwaltschaft e.V. ist ausgeschlossen. Der Beratungsvertrag kommt ausschließlich mit der teilnehmenden Rechtsanwältin oder dem teilnehmenden Rechtsanwalt zustande.