Beratungshilfe neu

Ab Januar Beratungshilfe nur noch durch Spezialisten

Neues Konzept für Soziale Rechtsberatung

Zum Jahreswechsel stellt die Uelzener Anwaltschaft ihr Angebot der Sozialen Rechtsberatung für Bedürftige um. Anstelle des bisher wöchentlichen Beratungsnachmittags im Amtsgerichtsgebäude können sich bedürftige Bürgerinnen und Bürger nun täglich und gezielt an fachlich geeignete Juristen wenden. Der Uelzener Anwaltsverein hat zu diesem Zweck eine neue Infobroschüre herausgegeben, in der die teilnehmenden Rechtsanwälte der freiwilligen Beratungshilfe aufgeführt werden.

„Wir wollen vor allem erreichen, dass die Qualität der sozialen Rechtsberatung steigt“, erklärt der Vorsitzende des Vereins Uelzener Anwaltschaft e.V., Rechtsanwalt und Notar Dr. Jochen Springer. Bisher sei es nicht selten vorgekommen, dass zum Beispiel ein „diensthabender“ Fachanwalt für Insolvenzrecht um Rat in einem Ehekrach gebeten wurde. „Der konnte dazu dann leider wenig Sinnvolles beitragen“, so Springer. Die neue Regelung soll sicherstellen, dass der Ratsuchende gezielt an einen Fachmann gerät. „Das ist es, was Mandanten in einer immer spezialisierteren Welt erwarten und erwarten dürfen.“ Die Broschüre nennt deshalb auch Spezialisten in 20 Fachgebieten von Agrarrecht bis zum Verkehrsrecht.

Das Angebot des Anwaltvereins orientiert sich ausdrücklich an den fachlichen Vorlieben der Teilnehmer. Wer Rat sucht und die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt (Bedürftigkeit im Sinne des Beratungshilfegesetzes) kann jetzt mit einem Berechtigungsschein, den das Amtsgerichts Uelzen (Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen) dienstags und donnerstags von 9 bis 11 Uhr ausstellt, gezielt an den Anwalt wenden, der die fachliche Eignung zur Beratung im konkreten Rechtsgebiet anbietet. „Außerdem wollen wir die Nachfrage gezielt auf freiwillige Teilnehmer lenken“, ergänzt der Vereinsvorsitzende. Denn Soziale Rechtsberatung ist für Rechtsanwälte alles andere als lukrativ, da nur geringe Pauschalhonorare gezahlt werden, die oftmals nicht einmal die Kosten decken. „Was bringt es schon, jemand zufragen, der Beratungshilfe nicht leisten möchte?“

Die Infobroschüre liegt ab sofort in der Wachtmeisterei des Amtsgerichts Uelzen sowie in der für die Beratungshilfe zuständigen Geschäftsstelle aus. Eine aktuelle Teilnehmerliste findet sich unter www.uelzener-anwaltschaft.de/beratungshilfe.

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